Unterstellen von Fahrrädern in der Wohnung
und damit verbundener Fahrradtransport durch Treppenhaus üblich
ZEITPUNKT-MAGAZIN – Ein Vermieter kann nicht gemäß §541BGB den Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus verbieten. Vielmehr ist das Unterstellen eines Fahrrads in der Wohnung und damit der Fahrradtransport durch das Treppenhaus üblich. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.